Fitness & Klettern
Fitness & Klettern

Mitgliedschaftsbedingungen

Die Mitgliedskarte des fit4life berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Trainingsanlagen während der Öffnungszeiten. Ohne Vorlage der Mitgliedskarte kann die Teilnahme am Training untersagt werden.

  1. Mit Abgabe der Mitgliedskarte zum Ende der Mitgliedschaft wird das Pfand zurückerstattet. Eine freiwillige Rückgabe der Mitgliedskarte vor dem Vertragsende entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge.

Die Öffnungszeiten können in zumutbarem Maße geändert werden.

Das fit4life behält sich eine Beitragserhöhung vor. In diesem Fall steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das fit4life kann nach Ablauf der Erstlaufzeit bzw. bei Mietvertrag auf bestimmte Zeit nach Ablauf eines Jahres, den Mitgliedsbeitrag erhöhen. Die Erhöhung wirkt ab Beginn des vierten Monats, der auf die Erhöhungserklärung folgt, es sei denn, das Mitglied macht von seinem Recht der Kündigung des Vertrags mit einer Frist von drei Monaten Gebrauch. Von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht kann nur zum erstmöglichen Termin Gebrauch gemacht werden.

 

  1. Das Mitglied hat im Falle der Verhinderung grundsätzlich keine Ansprüche gegen das fit4life.

Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten beruflicher Abwesenheit von mindestens zwei Wochen Dauer werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) in Form von beitragsfreier Zeit am Ende der Vertragslaufzeit gutgeschrieben. Gleiches gilt bei einer Schwangerschaft.

 

  1. Die monatlichen Mitgliedschaftsbeiträge sind jeweils im voraus zu Beginn eines Mitgliedschaftsmonats fällig. Sie sind per Lastschrift zu entrichten. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug, so ist der gesamte Beitrag für die Restlaufzeit auf einmal fällig.

 

  1. Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz an einen mindestens 20 km entfernten Ort verlegt, hat das Mitglied die Möglichkeit, die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Voraussetzung ist die Bescheinigung durch das Einwohnermeldeamt. Eine Verkürzung der Mitgliedschaftslaufzeit führt zu einer rückwirkenden Neuberechnung der Mitgliedschaftsbeiträge gemäß aktueller Preisliste.

Vor Vertragsbeginn ist eine ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Die Leitung des fit4life hat das Recht, Mitglieder jederzeit ohne Angabe von Gründen von dem weiteren Training auszuschließen. In diesem Fall erhält das Mitglied im voraus gezahlte Beiträge zurückerstattet.

 

  1. Die Geschäftsführung des fit4life haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für Schäden, die das Mitglied Dritten zufügt, ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Inhaber des fit4life als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die vorstehenden Regelungen gelten insbesondere auch bei Gesundheitsschäden, die sich ein Mitglied des fit4life durch die Benutzung oder als spätere Folge der Benutzung der Trainingseinrichtungen zuzieht. Jedes Mitglied hat eigenständig darauf zu achten, dass die eigene Leistungsgrenze nicht überschritten wird.

 

  1. Das fit4life hat jederzeit die Möglichkeit, seine Räumlichkeiten in einem Umkreis von fünf Kilometern zu verlegen.

 

  1. Das fit4life haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände.

 

  1. Sondertarife:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der vereinbarte Sondertarif nur für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit gilt. Für die automatische Vertragsverlängerung gelten die jeweils aktuellen, nicht rabattierten Tarife.

Ein Nachweis (Kopie des Betriebsausweises, Bescheinigung des Arbeitgebers, Kopie des Studentenausweises, Kopie des Schülerausweises o.ä.) ist mit Abschluss des Vertrages bzw. der Verlängerung vorzulegen. Um den Rabatt auch in der automatischen Verlängerung weiterhin zu erhalten, ist der Nachweis bis spätestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit vorzulegen. Bei einem verspäteten Erhalt des Nachweises gilt der Sondertarif erst ab der nächsten Abrechnung der Mitgliedschaft und es wird keine Rückvergütung gewährt.

 

  1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung und gelten ansonsten als nicht getroffen.

Druckversion | Sitemap
© Fit4Life GmbH

Erstellt mit 1&1 IONOS MyWebsite.